Braucht die EU eine Verfassung?


07.01.2007 - 16.20 Uhr

Bedingt dafür

CharlyOed (Pseudonym)

Um keinem Irrtum zu erlegen: Ein paar Verträge, ein paar Urteile und Richtlinien sind keine Verfassung. Klassisch nämlich ist eine Verfassung ein Vertrag zwischen allen Bürgern, wie sie miteinander in Zukunft umgehen wollen. Und in dieser Universialität kann das nicht nur das Verhältnis der Europäer zu ihren Staaten betreffen, sondern auch das Verhältnis der Europäer untereinander.
Je nach dem, was dieser Grundlagenvertrag den letztlich beinhaltet, besteht durchaus die Möglichkeit, dass sich noch mehr Menschen für Europa begeistern, weil es nämlich plötzlich nicht um die Vereinheitlichung des Stromverbrauches von Glühbirnen geht, sondern um die Menschen. Das sich die Menschen in dieser Verfassung aufgehoben sehen und die EU sich nicht darauf reduziert, dass es nur um Märkte und Wirtschaftsprinzipien geht, die den Menschen oftmals Angst machen und von ihnen nicht als Chance verstanden werden.
Wichtig ist dann auch, das die Verfassung anerkennt, dass sie das Grundgesetz unterschiedlich gewachsener Staaten ist. Es geht also nicht darum, Einheitsbrei anzurühren, sondern Europa in seiner Vielfältigkeit zu achten.
Ich hoffe, dass schon zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Europäischen Union ein Unterschied besteht.




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