Braucht die EU eine Verfassung?


26.01.2007 - 12.40 Uhr

Braucht die EU eine Wirtschaftsverfassung?

WolfgangBerkhan (Pseudonym)

Ich stimme zu, dass eine Verfassung für die Europäische Union, über die von den Bürgern einiger Länder sogar abgestimmt wird, kein extrem kompliziertes Dokument sein kann. Auf der andern Seite darf sie aber auch nicht auf eine simple "bill of rights" reduziert werden, sondern muss ein effizientes Handeln aller Mitgliedstaaten ermöglichen. Bestimmungen wie diejenigen zur Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit in den europäischen Räten sind einfach unerlässlich. Eine Verfassung nach dem Muster unseres Grundgesetzes wäre wünschenswert. Ob dies politisch erreichbar ist, sei dahingestellt. Was mich interessiert, ist die Frage, ob die Wirtschaftsverfassung (soziales oder "neoliberales" Europa?) in der Verfassung überhaupt geregelt werden muss. Die globalisierte Wirtschaft wird sich so oder so in dieser Frage weitgehend durchsetzen, und es sollte den einzelnen Mitgliedsländern überlassen bleiben, inwieweit und in welchen Bereichen sie soziale Akzente setzen wollen. Auch die Ausgestaltung der Steuersysteme kann im Rahmen einer gemeinschaftlichen Ordnung durchaus von den Mitgliedsländern vorgenommen werden. Hier ist das Beispiel der Schweiz zu beachten, die einen Steuerwettbewerb zwischen den Kantonen ausdrücklich zulässt und befürwortet. Niemand spricht dort von "Steuerdumping", sondern man ist mehrheitlich überzeugt, dass der Steuerwettbewerb und die dadurch bewirkte Steuer- und Ausgabendisziplin zu begrüssen sind. Schwierig zu beantworten ist die Frage des "Sozialdumping". Sie kann aber nicht auf "Verfassungsebene" geregelt werden.




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