Braucht die EU eine Verfassung?


02.02.2007 - 18.43 Uhr

Europäischer Senat !

Erz815 (Pseudonym)

Solange die Regierungen Europapolitik betreiben, werden die Entscheidungen bestimmt sein von unklaren und undurchsichtigen Entscheidungsstrukturen innerhalb eines Staates und sehr persönliche Interessen der ausführenden Politiker.
Vor allem aber wird bei den nationalen Wahlen über zu viel gleichzeitig abgestimmt, so dass der Wähler keine Möglichkeit hat, Wirtschafts- und Sozial-Politik oder auch Schul-und Universitätspolitik oder etwa den letzten Justiz-Skandal zu trennen von Europäischen Belangen.
Je mehr viele verschiedene Themen vermischt mit einer einzigen Stimme zur Abstimmung stehen, desto weniger Demokratie gibt es. Extremes Beispiel: für Bügermeister, Gemeinderat, Keistag, Landrat, Landtag und Bundestag zusammen hätte der Wähler nur eine einzige Stimme, die er der Liste seiner Partei geben soll, mit Wahlperiode 6 Jahre.

Ich stelle mit vor: Wahlperiode 2,5 Jahre, Wahl zugleich in allen Mitgliedsstaaten.
Jeder Staat wählt eine Senatsdelegation von ca 20 bis 30 Leuten nach dem_Verhältniswahlrecht_(!) und einen Stimmführer, der nach dem Absoluten Mehrheitswahlrecht gewält wird und innerhalb der Delegation 2 Stimmen sowie eine dritte bei Stimmengleichheit hat. Die Stimme des Staates im Senat ergibt sich mit einfacher Mehrheit innerhalb der Senatsdelegation. Ein Veto kann nur vom Stimmführer beantragt werden und wird mit 3/4-Mehrheit beschlossen.
Die Regierungen und Parlamente der Mitgliedsstaaten haben vor der Entscheidung der Delegation ein umfangreiches Konsultationsrecht, können aber bei der Entscheidung die Delegierten nur bitten, nicht fordern oder anordnen; sonst haben sie nix in Europa zu sagen.




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