Braucht die EU eine Verfassung?


02.02.2007 - 20.19 Uhr

Übertragung v. Zuständigkeiten

Harakiri (Pseudonym)

Harakiri (Pseudonym)

Ohne die Übertragung von Zuständigkeiten an eine Zentralinstanz wird ein
gemeinsames Handeln alle EU-Mitgliedfsatten wohl nicht möglich sein.
In den USA wurden bei der Gründung auch Teile der Zuständigkeiten der
Einzelstaaten auf die Zentralregierung übertragen.
Aber ohne Referenden in den einzelnen Staaten wird das nicht gehen.
Bei uns ergibt sich das sog ."republikanische Fundamentalprinzip" aus Art. 20 Abs. 2 Satz 1
des Grundgesetzes ("Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus").d.h. sie kann auch in Teilen
nur von dem Volk durch Referenden übertragen werden.

Es muß aber auch folgendes bedacht werden:
das vornehmste Recht des Staatsbürgers ist das Wahlrecht.
Alle 4 Jahre geht der Staatsbürger nicht, sondern er schreitet zur Wahl und hat dadurch Einfluß
auf die Gestaltungder Zukunft für sich und seine Nachkommen. Wie bedeutsam die Entscheidung
bei dem Wahlakt für die Zukunft sein kann, hat man 1933 gesehen. Zu diesem feierlichen Anlaß wird
sogar die Staatsflagge gehißt.
Kein Staatbürger, der sein Wahlrecht ernst nimmt, wird sich auf eine Diskriminierung bei der
Gewichtung seiner Stimme einlassen,wenn er seine 5 Sinne noch einigermaßen
beisammen hat. Eine solche Diskriminierung ist auch eine Verletzung des Grundsatzes
der Gleichbehandlung, der in Art. 3 des Grundgesetzes enthalten ist,

Wenn er auch noch etwas gesunden Menschenverstand hat, wird er nicht einsehen,
aus welchem Grunde bei der Wahl zum EU-Parlament ausgerechnet seine Stimme weniger
Gewicht haben soll als die Stimme eines Nachbarn in einem anderen Lande. Denn er weiß
natürlich, daß bei der Wahl zum Bundestag seine Stimme, wenn er z.B. in Nordrhein-Westfalen
wohnt, dasselbe Gewicht hat wie die Stimme seines Nachbarn im Saarland und er wird keinen
Grund dafür erkennen, daß das in Europa bei der Wahl zum EU-Parlament anders geregelt
werden muß.
2. Febr. 07




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