Braucht die EU eine Verfassung?


29.12.2006 - 13.54 Uhr

Die EU hat nur eine Zukunft, wenn sie von den Menschen mitgetragen wird!

Wolfgang Balint

Zum Thema: Braucht die EU eine Verfassung?
Die EU stellt eine Vereinigung von europäischen Mitgliedstaaten der besonderen Art dar. Ein Gebilde, das wir weder in Europa noch sonst auf der Welt in dieser Form zuvor hatten. Sie hat sich im Verlauf der Jahre mehr und mehr weiterentwickelt von einer Wirtschafts- zu einer politischen Union. Die EU übernimmt insgesamt einen wesentlichen Anteil daran, dass wir hier - bei allen Rückschlägen und manchen kritischen Phasen, die es auch gab - insgesamt betrachtet Frieden und Wohlstand kennen lernten, um die uns andere auf der Welt beneiden.

Wird die EU deshalb von ihren Bürgerinnen und Bürgern auch emotional angenommen? Nützt dabei eine Festlegung in der Frage, ob die EU eine Verfassung braucht?

Was aus meiner Sicht insoweit eher erforderlich ist, ist die - auch auf emotionaler Ebene sich verankernde - Schaffung eines Bewußtseins, wie wichtig es ist, auch zukünftig an diesem einheitlichen Europa zu arbeiten und Fehlentwicklungen, die es natürlich ebenfalls in der EU gibt, zu beseitigen sowie ganz aktuelle Herausforderungen, wie manch negative Effekte der Globalisierung z.B. im Sozialbereich, zu meistern.

Natürlich brauchen wir dazu eine möglichst klare Definition von Zielen, Aufgaben und natürlich auch Kompetenzen in der EU. Diese müssen in "Spielregeln" festgelegt werden, damit die EU sowohl nach innen als auch nach außen noch mit 27 und mehr Mitgliedstaaten handlungsfähig bleibt. Aber wir Deutsche werden wohl kaum z.B. die Briten oder andere in der EU davon überzeugen können, dass dieses nur mit einer "Verfassung" geschehen kann. Und was wir insbesondere noch mehr in der EU benötigen, ist eine bessere Vermittlung und Transparenz darüber, was sie macht und wie ihre Entscheidungen zustande kommen.

Und im Übrigen: Auch der Verfassungsvertrag, der zu Recht durch die Einbindung der Grundrechtecharta noch deutlicher die Werte, für die die EU steht, umreißt, stellt aus meiner Sicht nicht eine "Verfassung" im herkömmlichen Sinne dar. Es ist ein "Vertrag" zwischen nach wie vor souveränen Mitgliedstaaten, der die EU eben nicht zu einem Bundesstaat erhebt, obgleich bestimmte Aufgaben (aus guten Gründen) an die EU übertragen werden.

Ich würde mich sehr darüber freuen, wenn insbesondere mehr junge Menschen in der Schule und in der Familie die Chancen erhalten, sich auch emotional mit der EU auseinanderzusetzen und sei dies bei den vielen Besuchen und Gesprächen mit Gleichaltrigen in anderen EU-Mitglied- oder Drittstaaten.

Die EU - ob nun mit "Verfassung" oder mit "Vertrag" - kann nur eine Zukunft haben, wenn sie von ihren Bürgerinnen und Bürgern mitgetragen wird!




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