Braucht die EU eine Verfassung?


16.02.2007 - 01.18 Uhr

re

Diemo Schaller

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Die Thesen:
1.) Europa muss von einem Staatenbund zu einem Bundesstaat werden.
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Hier würde ich Ihnen auf lange Sicht zustimmen, schon in Ermangelung Alternativen.

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2.) Europa muss eine demokratische Verfassung besitzen, die überall
dem Bürger zur Abstimmung gestellt wird.
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Dann fangen wir an den Grundstein mit einer Änderung unserer Verfassung, des Grundgesetzes, zu legen.


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Diese Verfassung muss explizit die (leider
nicht selbstverständliche!) demokratische Dreiteilung erfüllen ( gegenseitige Unabhängigkeit von
a) Legislative (in direkten Wahlen frei gewähltes Parlament)
b) Exekutive (nur dem Parlament verantwortlich! Das Präsidium des Bundesstaates muss dagegen "hinreichend schwach" sein.)
c) Judikative. )
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Da müssen Sie auch schon in Deutschland beginnen und z.B. konsequent das Amt des Bundespräsidenten - unabhänig der Person - abschaffen. Dieser ist ein Element der legislative, exekutive und judikative Elemente in sich vereinigt.

Eine strikte Trennung ist übrigens auch in Deutschland nicht vorhanden, wir besitzen ein "Verschränkungsprinzip" statt eines "Trennungsprinzips".

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Diese Verfassung muss ferner in einklagbarer Weise (Europäischer Verfassungsgerichtshof!) die Grundrechte der Bürger angeben.
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Was sie durch die "Charta der Europäischen Union" auch tut.
Link: http://europa.eu.int/constitution/download/part_II_DE.pdf

Einklagbar sind diese durch Einzelfallklage vor dem EuGH. Außerdem ist es nach wie vor möglich vor Gerichte der Mitgliedsstaaten zu prozessieren: Die meisten Grundrechte der Charta unterscheiden sich in Wortlaut, Anwendung um Umsetzung nur wenig von denen mitgliedsstaatlicher.

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3.) Europa muss ferner bzgl. der Beziehung zu den Einzelstaaten
föderale Struktur besitzen (dagegen brauchen die Einzelstaaten keine föderale Struktur zu besitzen).
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das ist schon durch das deutsche Grundgesetz verboten, schließlich müssen Sie den Föderalismus abschaffen wollen.
Auch hier kann ich mir aber im Laufe der Zeit einiges vorstellen.
Für einen föderalen Staat sind sich die Völker Europas viel zu uneinig, zumindest noch.

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Kompentenzstreitigkeiten werden durch ein "Europäisches Kompetenzgericht' geklärt. Dabei gilt im Zweifelsfall "Europarecht bricht Einzelstaatenrecht"
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Warum belassen wir es nicht, wie es derzeit ist mit dem EuGH und führen das, was in der Verfassung steht, die Subsidiaritätsklage der nationalen Parlamente, ein?
Dazu benötigen wir keine neue europäische Gerichtsbarkeit.

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. - gez. leser1
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Mit freundlichen Grüßen

Diemo Schaller




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