Braucht die EU eine Verfassung?


11.03.2007 - 23.15 Uhr

::: Konkretes Vorgehen :::

leser1 (Pseudonym)

1.) Das EU-Parlament möge Herrn Herzog (Google-Tripel: Roman Herzog Europa)
bzw. eine von ihm geleitete Kommission beauftragen, einen Verfassungsentwurf auszuarbeiten, der den bekannten, von Herrn Herzog aufgestellten Kriterien entspricht.
2.) Anschließend verabschiedet das EU-Parlament diesen Entwurf mit 2/3-Mehrheit.
3.) Drittens wird dann dieser Entwurf in allen jetzigen Mitgliedsländern den Bürgern zur Abstimmung gestellt. Er ist angenommen in den Ländern, in denen sich über 50% der Teilnehmer für die Verfassung aussprechen. Andernfalls müssen diese Länder leider aus der EU ausscheiden, gegebenenfalls vorläufig.
Das Verhältnis der EU zu ihren Mitgliedsstaaten ist föderal zu strukturieren, d.h. analog wie zwischen Bund und Bundesländern in der BR Deutschland.
Bei der Aufstellung der Verfassung ist auf die demokratischen Rechte (Unabhängigkeit von Legislative, Exekutive und Judikative) zu achten. Es muss u.a. einen "Zuständigkeitsgerichtshof " und "Verfassungsgerichtshöfe" geben. Bei der Zuständigkeitsregelung sind die Gesichtspunkte der Subsidiarität und Grundsätze wie "EU-Recht bricht Mitgliedsstaat-Recht " zu achten
- Diese EU ist dann mehr als nur ein "ziemlich gut funktionierender Apparat".




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