Braucht die EU eine Verfassung?


08.04.2007 - 17.51 Uhr

EU-Verfassung - ein sinnvoller Begriff ?

Backstein (Pseudonym)

Der Begriff "Verfassung" dürfte inhaltlich aus staatsrechtlichen Gründen Einzelstaaten vorbehalten sein.
Es wäre doch sicher reizvoll, wenn die Staatsrechtlicher in der EU sich einen Begriff für das komplexe rechtliche System ausdenken würden, den alle Normalbürgern in der Union verinnerlichen könnten und von dem eine Hoffnung für die alten und die neuen Bürger in den EU-Staaten ausging .
Es gibt vermutlich in der langen Geschichte Europas und der Welt keine staatsrechtlichen Konstellationen, die der jetzt vorliegenden entprach und auf die wir Rückgriff nehmen könnten. Es reicht daher nicht aus, nur wegen des Begriffs die Union abzulehnen.
Die Attraktivität der Union lässt sich an den Zuwachsraten der Beitritte belegen. Die daraus entstehenden staatsrechtlichen Aufgaben bedürfen als Folge davon einer Lösung auch der Staatsrechtler.




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