Braucht die EU eine Verfassung?


18.04.2007 - 18.15 Uhr

weder allmächtig, noch gewählt

Krawattenkoch (Pseudonym)

Die EU-Kommission hat nur Kompetenzen, die ihr von den nationalen Regierungen und Parlamenten in den entsprechenden Verträgen (Maastrichter, Römische, Amsterdamer,...) zugestanden worden waren. Wenn sich also ein Politiker bei seinem Volk beschwert, daß die Kommission "böse" Sachen mache, dann ist der Schuldige das eigene Parlament, das die Verträge ratifiziert hat, die die Kommission dazu ermächtigten. Meistens hat die Fraktion des besagten Politikers damals zugestimmt.
Dementsprechend unglaubwürdig sind solche Aussagen: Entweder waren sie damals zu dumm, um die Tragweite ihrer Entscheidung zu durchschauen (dann sollte man sie nicht mehr wählen) oder sie haben das absichtlich gemacht und benutzen jetzt Europa, um unpopuläre Entscheidungen durchzudrücken, ohne selber ihre Zustimmung in der Wählerschaft zu riskieren. Wegen solcher Heuchelei sollte man sie auch nicht mehr wählen.

Der richtige Knaller ist dabei ohnehin, daß die personelle Besetzung der Kommission ja von den Regierungen ausgekungelt wurde. Das EP darf das nur abnicken oder muß alle ablehnen, also auch die geeigneten. Für die MdEPs ist das soviel Wahl, wie die Volkskammerwahl für die DDR-Bürger.




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