Braucht die EU eine Verfassung?


02.01.2007 - 17.15 Uhr

Braucht die EU eine Verfassung?

Gerd-Heinrich Dr.Kemper

Ich meine, wir brauchen schnell eine EU-Verfassung. Dabei kommt es auf deren Bezeichnung als "Verfassung", "Grundgesetz" oder "Vertrag" nicht an. Entscheidend ist deren Verbindlichkeit gegenüber anderen Normen des Gemeinschaftsrechts

1. Die EU ist mehr als jede andere Institution auf Recht gegründet. Sie hat keine eigene Armee, keine eigene Polizei, keine eigenen Vollzugsorgane. Vorangetrieben wurde die europäische Einigung nicht unwesentlich durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, der das Gemeinschaftsrecht im Sinne der angestrebten europäischen Integration interpretierte. Es ist daher nur wünschenswert, dass durch eine Verfassung die gewachsene Einigung Europas verbindlich festgeschrieben wird.

2. Der Umstand, dass unklar ist, ob die EU ein Bundesstaat, ein Staatenbund oder ein eigenes Gebilde ist, spricht nicht gegen, sondern für eine EU- Verfassung, um größere Klarheit zu schaffen.

3. Die gemeinsamen Rechtstraditionen und Rechtsgrundsätze der Mitgliedstaaten sind kein Ersatz für die EU-Verfassung, weil sie nicht zur Disposition der EU-Organe stehen, die Mitgliedstaaten selbst aber häufig eigene Interessen verfolgen und daher zu einer verbindlichen Festlegung von europäischen Verfassungsgrundsätzen nicht fähig, jedenfalls aber oft nicht willens sind.

4. Die Erweiterung der EU auf 27 Mitgliedstaaten erfordert klare Rechtsvorschriften über die Organisation und die Kompetenzen der Gemeinschaftsorgane und die Mitwirkungsrechte der Mitgliedstaaten.




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