Braucht die EU eine Verfassung?


05.01.2007 - 22.58 Uhr

Abstimmungen

Treuherz (Pseudonym)

Art. 20 GG (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

--> Abstimmungen sollten sich vieleicht nicht auf Tagespolitik beziehen. Aber eine Verfassung hat dauerhafte Auswirkungen. Die Art, auf die sie verabschiedet weren sollte, nämich als hinter verschlossenen Türen erstelltes Machwerk, das die Parlamente dann unverändert durchwinken, ist demokratiefern.




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