Wen schützt die EU - Märkte oder Menschen?


03.03.2007 - 14.23 Uhr

Antwort auf die Fragen von Diemo Schaller

Chandler (Pseudonym)

Hallo Herr Schaller,

besorgen Sie sich bitte den sogenannten "Güttlererlass" des Hessischen Verkehrsministeriums. Dieser Erlass beruht auf den Ausführungen eines KCM Gutachtens zum Thema "Rechtliche Rahmenbedingungen des ÖPNV". Dieses wiederum beruft sich vermeindlich auf die aktuelle EU-Gesetzgebung. Hierin wird gefordert, dass die Organisation des ÖPNV durch Behörden zu erfolgen hat. Die Unternehmen können sich auf ausgeschriebene Linien bewerben. Das hat bisher leider zu Löhnen im Verkehrsgewerbe von nur noch 7,70 € brutto pro Stunde geführt. Aufgrund der heutigen Arbeitsmarktsituation ist dies vermutlich noch nicht der Tiefststand. Möchten Sie als verantwortlich arbeitender Mensch von ca. 1.300 € brutto im Monat leben?
Ihre Äußerung zu dem Punkt "viel Verkehr zu wenig Kosten" hört sich nach dem "Mini-Max-Prinzip" an. Maximaler Nutzen bei minimalen Kosten - das ist betriebswirtschaftlich nicht möglich. Es kann nur jeweils ein Ziel maximiert werden. Heute verfügen die Unternehmen über umfassende Kompetenz im ÖPNV; neben der Verkehrsleistung auch über die Planung bis zum Marketing. Dieses geht zukünftig verloren, wenn das hessische Modell Schule macht.




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