Mehr Macht für Brüssel?


27.04.2007 - 13.39 Uhr

Kommentar zu einer Sendung "Europa heute" vom Anfang d.J.

Harald (Pseudonym)

Einleitend zu dieser Sendung wurde das Thema angesprochen, ob Brüssel eher mehr oder eher weniger Kompetenzen auf sich vereinigen sollte.
Es schien die These favorisiert zu werden, daß eine (sinngemäß:) starke Zentrale die bessere Lösung sei. Dies sei auch das beste Mittel gegen den Nationalismus, der ja maßgebliche Ursache für die Kriege der Europäer gegeneinander gewesen sei. Der übersteigerte Föderalismus der Deutschen könne es für Europa jedenfalls nicht sein.

Dazu:

Zuerst einmal waren die europäischen Kriege insbesondere deshalb möglich, weil „starke Zentralen“ ihre jeweiligen Bevölkerungen in diese Kriege hineinbeordern konnten.

Und so waren es die Erfahrungen mit dem „Dritten Reich“, die zur Festlegung auf die föderale Struktur im deutschen Grundgesetz geführt haben und zu Artikel 79, Absatz 3, in dem es unmißverständlich heißt:
„Eine Änderung des Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung ... berührt werden, ist UNZULÄSSIG“.
(Anm.: Wenn sich die Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung als schwierig erweist, so liegt dies allzuoft daran, daß, unzulässigerweise, politische Intentionen vor das Sachlich-Fachliche treten. Es deutet nicht darauf hin, daß der Föderalismus an sich ein untaugliches Mittel ist.)

Zu viel des Föderalen schien ansonsten schon Adenauer, daß das Gebiet der Kultur, und noch einiges andere, Sache der Länder sein sollte.
Den Föderalismus als solchen aber haben wir und müssen ihn, wollen wir unsere Rechtsstaatlichkeit nicht selbst untergraben, behalten.

Daran ändert auch Europa nichts, denn in Artikel 23, Absatz 1, Satz 3 des Grundgesetzes heißt es ja:
„Für die Begründung der Europäischen Union sowie für Änderungen ihrer vertraglichen Grundlagen und vergleichbare Regelungen, durch die dieses Grundgesetz seinem Inhalt nach geändert oder ergänzt wird ... , gilt Artikel 79, Absatz ... 3“; s. oben.

Außerdem ist in Artikel 23, Absatz 1, Satz 1 klar gesagt:
„Zur Verwirklichung eines vereinten Europas wirkt die Bundesrepublik Deutschland bei der Entwicklung der Europäischen Union mit, die demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und FÖDERATIVEN Grundsätzen und dem Grundsatz der SUBSIDIARITÄT verpflichtet ist ... “.

Großartige Spielräume, starke Zentrale, schwache Zentrale, sind demnach in bezug auf Europa von Anbeginn nicht vorgesehen.

Nicht wenigen mag es erstrebenswert erscheinen, sich dennoch weitestgehend eigener Kompetenzen zu begeben, solange sie dafür nur Sicherheit erhalten, gut versorgt sind und sozusagen „im Allgemeinen aufgehen“ können. – Das mag auch ganz in Ordnung sein, zu gegenseitiger Wertschätzung der Völker untereinander wird dies allerdings kaum führen. Gerade diese Wertschätzung dürfte letztendlich jedoch
die verläßlichste Grundlage für ein dauerhafteres friedliches Miteinander der Völker sein.




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