Meinungen zum Euroblog


16.06.2007 - 08.58 Uhr

Plauderplattform 3

Anarchist (Pseudonym)

Plauderplattform 3
Noch keine Reaktion weiterhin zu einem Anstoß einer grundsätzlichen Diskussion, die sehr wohl auch mit „Europa“ zu tun hat.

Es geht mir hierbei um die Wahlgesetzgebung und hier ist wiederum der Ausgangspunkt der Artikel 38 GG unserer Republik.
Hier die skizzierten Gedanken für eine grundsätzliche Debatte:

1. 5%-Klausel (Länderparlamente, Bundesparlament, Europaparlament?)
Die 5%-Klausel basiert auf den Erfahrungen einer neuen, unstabilen Demokratie in Deutschland, der sogenannten „Weimarer Republik“.
Ich halte diese Klausel vom Grundsatz her als eine Diskriminierung und daher gegen den Geist unserer Verfassung gerichtet.
Istzustand
1a. Die gewählten 5% sind willkürlich gewählt und haben kein wissenschaftliches Fundament.
1b. Worin liegt der substantielle Unterschied zwischen 4,999 % der Stimmen und 5,001 % der Stimmen?
1c. Die Stimmen einer wählbaren Partei, die an der 5%-Hürde scheitern, werden derzeit nach dem sogenannten d' Hondt’schen Verfahren überproportional der stärksten Partei zugeschlagen, die aber möglicherweise diametrale Grundsätze in den wichtigsten Politikfeldern vertritt.
Derjenigen Partei, die der „gescheiterten“Partei inhaltlich am nächsten steht, gehen die Wählerstimmen jedoch immer verloren.
Sollzustand:
1d. Anstelle der 5% muß eine bestimmte „Fraktionsmindestgröße“ (je nach Größe/Mitgliederzahl des Parlaments) aufgrund der erzielten Wählerstimmen erreicht sein.
1e. Eine solche Fraktionsmindeststärke muß aufgrund der organisatorischen/administrativen Notwendigkeiten und Bedingungen - neutral- für jedes Parlament ermittelt werden

Eine solche Änderung setzt fast (automatisch) voraus
2. Zahl der (möglichst gleich großen) Wahlkreise ist gleich Zahl der Abgeordneten des Parlaments
Istzustand:
2a. Direktmandate und Parteienproporz führen zu Überhangmandaten, die stark zufallsbestimmt sind und wiederum ausschließlich große Parteien begünstigen.


Sollzustand:
2b. Wahlkreise nach Zahl der Wahlberechtigten möglichst identisch (Abweichung <1%). Das ist die Voraussetzung für
2c. Zur besseren Unterscheidung gegenüber jetzt gibt der Wähler nicht eine „Erst- und/oder Zweitstimme“ ab, sondern eine „Kandidatenstimme“ (für die Person) und eine „Parteistimme“ (für das Programm) ab.
2d. Entscheidend für die von jeder Partei zu entsendenden Abgeordneten-Zahl ist der %- Anteil der „Parteistimmen“.
2e. Welche/r Kandidat/in dann für ihre/seine Partei ins Parlament kommt, hängt allein von den erhaltenen Stimmen ab, die sie / er innerhalb dieser Partei erhalten hat.

Welchen Mehrwert für unsere Demokratie sehe ich in der Umsetzung solcher Maßnahmen nach Änderung der Wahlgesetzgebung?

* Stärkung des Abgeordneten gemäß Artikel 38 GG
Mehr Transparenz für den Wähler (Parteienzwang für Abgeordneten erheblich abgeschwächt)
* Keine „automatische Wiederwahl“, wenn es die Partei nur will (über Absicherung Listenplatz)
* Hohe Wahlbeteiligung erhöht die Chancen für den Kandidaten/die Kandidatin des jeweiligen Wahlkreises.
* Die resignierende Wahlenthaltungsausrede „kommt doch so oder so `rein“ greift nicht mehr.

Wie stehen andere Forumsteilnehmer dazu?
Worin sehen Sie die Undurchführbarkeit?
Wer will so etwas verhindern und warum?

Ich denke, eine demokratischere Wahlgesetzgebung ist überfällig.
Nicht zuletzt im Hinblick auf ein vereintes, gestärktes und von den Bürgern getragenes Europa. Das wollen wir doch, das ist doch unser Ziel?




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