2. Runde: Braucht die EU eine Verfassung?


29.06.2007 - 21.52 Uhr

Schweiz als Vorbild, II.

leser1 (Pseudonym)

Nach der Merkel-Konferenz ist die Schweiz mehr denn je ein Vorbild für die EU: Den 24 "Kantönli" der Schweiz entsprechen die 27 Einzelstaaten der EU. Ein Staatsvolk gibt es nicht, weder in der Schweiz, noch in der EU, aber vier oder mehr Sprachen und zwei etwa gleich starke, sehr unterschiedliche Konfessionen in der Schweiz, was 1847 zu einem "Sonderbund" geführt hat. In der EU wären das gegenwärtig etwa "die guten" und die "weniger guten" Europäer.

Man könnte auch sagen:Hoffentlich bildet sich in der EU nicht auch ein "Sonderbund", d.h. hoffentlich erfolgt die Durchsetzung der Verfassung des Bundesstaates in der EU nicht auch erst nach einer kurzen, aber harten Auseinandersetzung zwischen diesen beiden "unterschiedlich guten" Parteien, wie
in der Schweiz 1847/48 beim Wechsel vom Staatenbund zum Bundesstaat , nach jahrhundertelangen Geplänkeln. - Seit 1848, also fast 160 Jahre, ist nun die Schweiz friedlich und ein Vorbild, von dem man lernen kann und sollte!.

Warum Vorbild? Eine Verfassung hat der Schweizer Bundesstaat auch, aber sie ist nicht so wichtig, obwohl auch dort ein Verfassungsgericht Urteile fällt. Was wichtig ist, ist die föderale Grundstruktur, also die richtige Aufteilung der Kompetenzen, die gelebte Demokratie und das Rotationsprinzip. So sollte es auch in der EU sein, nur noch etwas sozialer! -

Und: Wie heißt eigentlich der Schweizer Bundeskanzler? Und sein Stellvertreter, oder der Außenminister? Alles nicht so wichtig! Aber: Nicht alle Macht der Zentrale (dh. Brüssel, oder Bern, oder Zürich?), sondern dorthin. wo sie hingehört (z.B. auf den Marktplatz in Glarus, oder nach Ober- oder Unterammergau, wo immer es am besten passt . - Gruß, leser1

- Anders gesagt: Die Schweiz muss in der EU mitmachen. Solange wird es nichts.




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