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Braucht die EU eine Verfassung?


28.12.2006 - 17.27 Uhr

Völlig einverstanden

Horst Grützke

Bevor ich Ihren Beitrag las, hatte ich bereits auf die Behauptung des einen Redakteurs beantwortet, dass es das Recht eines jeglichen juristischen Gebildes (Nationalstaat, nationale oder internationale Organisation usw.) sich selbst eine "Verfassung" zu geben. Hier und da heißt es dann nicht Verfassung, sondern Statut, Satzung oder auch "Grundgesetz", das sich die Bürger oder die Mitglieder selbst geben.
Man stelle sich nur vor, es gäbe keine Regeln für das Zusammenleben von Menschen in einer solchen Gemeinschaft? Chaos und Selbstzerstörung wären an der Tagesordnung.
Wichtig aber an einer (richtigen, echten) Verfassung für die EU ist, dass sie mit Beteiligung der Bürger erarbeitet und von der Gesamtheit der europäischen Bürger auch (durch ein europaweites Referendum) angenommen wurde.




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