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Braucht die EU eine Verfassung?


22.01.2007 - 12.20 Uhr

Ja ! Zur europäischen Verfsssung

JuliaWeigt (Pseudonym)

So schnell wie möglich ! Nach dem zweiten Weltkrieg war unsere Verfssung ein zartes Pflänzchen. Mittlerweile ist sie zu einem verworrenen Gestrüpp materiellen Rechts
verkommen. In dem Art. 23 soll die EU verwirklicht werden. Die Legislative hat sehr viele Ansätze auf den Weg gebracht (Europäische Menschenrechtskonventione, Sozialcharta, Haager Abkommen, Verträge von Amsterdamm, Nizza, Römiche Verträge usw.).
Durch das 3-Gewaltensystem wird die Entwicklung der EU durch Deutschland jedoch blockiert. Die Deutsche Justiz hat sich mittlerweile zu einem gefährlichen Instrument gegen einzelne EU-Bürger entwickelt. Weder die Bürgerrechtspakte, UN-Konventionen oder EU-Verträge haben vor deutschen Gerichten Gültigkeit. Innerhalb Deutschlands hat sich mittlerweile ein eigener Justizstaat gebildet, der das EU-Recht nicht anerkennt und sich über "ALLES" hinwegsetzt. An den Stammtischen sprechen wir mittlerweile von der "Karlsruher Republik". Durch mutwillige Prozesse und Pfändungen soll die jeweilige Landeskasse kurzfristig gefüllt werden. Mehr nicht !
Weiterhin bringt das verantwortungslose kurzfristige Pensions- und Legislaturperiodendenken einzelner Damen und Herren die Geschlossenheit der EU-Bürger ins Wanken (siehe Sachsen -Anhalt, Mecklenburg -Vorpommern).
Daran sind schon viele Europas in der Vergangenheit zerbrochen. Die EU-Verfassung ist somit zwingend erforderlich um die Bürgerrechte gegen Ausbeutung tatsächlich umzusetzen.




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