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Braucht die EU eine Verfassung?


30.01.2007 - 10.25 Uhr

Zeitpunkt verpasst

nova.express (Pseudonym)


Die vorliegende Diskussion krankt aus meiner Sicht gleich an zwei Aspekten:

1.: Eine Verfassung kann sich nur der Souverän, also das Volk geben. Deshalb hat die Bundesrepublik "nur" ein Grundgesetz.

Es ist also schon im Ansatz falsch und führt zu falschen Erwartungen (Stichwort "demokratische Legitimation"), überhaupt von einer Verfassung zu sprechen. Es geht allein um multilaterale Verträge.

2.: Wichtiger ist aber folgendes: Der Blick ist bei der aktuellen Diskussion um die Ablehung der "Verfassung" zu sehr nach Westen gerichtet.

Die letzte Aktualisierung der Verträge hatte zum Ziel, die EU "beitrittsfest" zu machen. Beitrittsfest ist eine EU mit so vielen Mitgliedern aber nur, wenn Entscheidungen mit Mehrheiten werden können und nicht für jede wichtige Entscheidung Einstimmigkeit erforderlich ist. Die deutliche Ausweitung von Mehrheitsentscheidungen - und hier geht es um sehr sehr viel Geld - wurde aber vor der Erweiterung nicht erreicht. Die EU war also nicht "beitrittsfest", wie es dem Bürger versichert wurde.

Wie aber kann die EU erwarten, dass die Beitrittsstaaten jetzt ihrer eigenen Entmachtung zustimmen, indem sie bei der Verteilung von Geld auf ein Vetorecht verzichten? Und tatsächlich: Polen und die Tschechische Republik sind sich einig in der Ablehnung. - Und hieran wird sich auch nichts mehr ändern.

Damit ist das gesamte "Projekt" Verfassung eine Farce!

Es bleibt also gar nichts übrig, als einen schwammigen Grundrechtekatalog zu etablieren, der nicht wirklich was kostet und wer kann schon Maßnahmen gegen Diskriminierung widersprechen?

Auf organisatorischer Ebene werden kleine Brötchen zu backen sein. Und das für sehr viel Geld.





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