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Braucht die EU eine Verfassung?


03.02.2007 - 16.48 Uhr

Drei Thesen zu Europa (zugleich auch zum Verfassungsproblem )

leser1 (Pseudonym)

Die Thesen:
1.) Europa muss von einem Staatenbund zu einem Bundesstaat werden.
2.) Europa muss eine demokratische Verfassung besitzen, die überall
dem Bürger zur Abstimmung gestellt wird. Diese Verfassung muss explizit die (leider
nicht selbstverständliche!) demokratische Dreiteilung erfüllen ( gegenseitige Unabhängigkeit von
a) Legislative (in direkten Wahlen frei gewähltes Parlament)
b) Exekutive (nur dem Parlament verantwortlich! Das Präsidium des Bundesstaates muss dagegen "hinreichend schwach" sein.)
c) Judikative. )
Diese Verfassung muss ferner in einklagbarer Weise (Europäischer Verfassungsgerichtshof!) die Grundrechte der Bürger angeben.
3.) Europa muss ferner bzgl. der Beziehung zu den Einzelstaaten
föderale Struktur besitzen (dagegen brauchen die Einzelstaaten keine föderale Struktur zu besitzen). Kompentenzstreitigkeiten werden durch ein "Europäisches Kompetenzgericht' geklärt. Dabei gilt im Zweifelsfall "Europarecht bricht Einzelstaatenrecht". - gez. leser1




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