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Braucht die EU eine Verfassung?


06.02.2007 - 18.13 Uhr

Europäische Wertediskussion

Harakiri (Pseudonym)

6. Febr. 2007 17 Uhr
Harakiri (Pseudonym)

Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit sind europäische Werte, die in dem klassischen alten Griechenland
ihren Ursprung haben. Sie sind als Grundrechte in den Verfassungen der europäischen Staatenb enthalten,
auch im deutschenh Grundgesetz, wo sie sogar für unabänderbar deklariert werden. Hauptsächlich europäisches
Erbe findet sich auch in der Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika, die 1787 die modernste ihrer Zeit war.

Die heutige Lebensqualität des freien Bürgers in jedem dieser Staaten unterscheidet sich wohltuend von der
in einem Glaubensstaat, in einer Stammesgesellschaft oder unter einer Willkürherrschaft. Die Grund- und
Freiheitsrechte in einem modernen demokratischen Rechtsstaat, für viele heute selbstverständlich, sind
wesentliche Bestandteile dieser Lebensqualität und waren vor kurzer Zeit in Teilen Europas
und auch in Teilen Deutschlands noch nicht gegeben.

Das freie Wahlrecht, Gleichheit vor dem Gesetz für alle, Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, Rechtsschutz
für den Bürger vor unabhängigen Gerichten (Eckpfeiler eines Rechtsstaates) und weitere wesentliche
Grund- und Freiheitsrechte verdanken ihre Entstehung, Entwicklung und Respektierung mit dem heutigen
Inhalt und die Verankerung in den Verfassungen der Eigenart der modernen europäischen Staaten.
Sie sind deren einmalige besondere historische Leistung von weltweiter Bedeutung.
Kurzum es war Europa, das dem Rest der Welt das "Ideal der Demokratie" vermittelt hat.

Noch im vorigen Jahrhundert wurden diese Werte von Diktatoren zerstört und bedroht.
Deshalb dürfte es schon angebracht sein, sie in eine Europäischen Verfassung aufzunehmen.

Der gegenwärtige Zustan der gigangtischen EU-Bürokratie wird den freien Bürger kaum begeistern
sondern sie bedroht ihn erneut und ist auch alles ander als demokratisch.Eher ist diese Bürokratie
als unkontrolliert dikatorisch zu bezeichnen (sog. Maßnahmenbürokratie ohne ausreichenden Rechts-
schutz für den Einzelnen).
Das Europäische Parlament ist wegen unterschiedlicher Stimmeng-Gewichtung bei der Wahl
keine freiheitliche demokratischje Vertretung, weil ein Teil der Wähler dikskriminiert wird. Auch dieser
traurige Befund gebietet es, die Grund- und Freiheitsrechte des Bürgers mit dem gleichen Wahlrecht
für alle als Schutz gegen Willkür der EU-Bürokratie in die Europäische Verfassung aufzunehmen.

Wer die ablehnenden Referenden in Frankreich und den Niedelanden und die Reaktion in Polen, Tschechien
und Großbritannien im Blick hat sowie die ausstehende unsichere Entscheidung des Bundesv erfassungs-
gerichtes in Deutschland, wird erkennen, daß Lichtjahre von der Realität entfernt sich der derjenige
bzw. diejenige bewegt, welche (r) an der Revitalisierung eines 400-seitigen mausetoten Ungetüms noch
herumbastelt, dessen Inhalt kaum jemand kennt, obwohl es "Verfassungsvertrag" inzwischen genannt wird.
Der Ex-Kommissar Neil Kinnock hat es im Wiener Standard als "eine Art Telefonbuch" bezeichnet,
"das Europa noch obskurer macht."
Benötigt wird (außer einem Grundrechtskatalog) was Kinnock fordert nämlich ein "Regelbuch über
Institutionen, Stimmrechte und Verfahrensfolgen, das kurz und einfach sein sollte"





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