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Mit oder ohne gemeinsame Außenpolitik?


20.02.2007 - 23.27 Uhr

Vorrang gewaltfreier Konfliktlösungen.

-üg,Pdm (Pseudonym)

Was Ihre Auffassung zur zivilen Konfliktlösung angeht, so teile ich sie grundsätzlich.

Der später erst eingeschobene (12) a - Artikel des Grundgesetzes weiß sich einer scheinbaren Notwendigkeit verpflichtet, die tatsächlich so alternativlos weder bestand, geschweige denn besteht.

Dass nun aber in der Verfassung ein Zwang (!) zur militärischen Aufrüstung drinstünde, halte ich -ehrlich gesagt- für vollkommen absurd. Dass der Militärdienst erwähnt ist, die zivile Konfliktlösung nicht in der gleichen Weise, hat mehr mit den tatsächlichen und eingebildeten, beidseitigen Bedrohungsszenarien des Kalten Krieges zu tun gehabt als mit etwaigen gezielten Aufrüstungsstrategien...

Wenn Sie nun von der Verfassung reden, dann könnte oder sollte sich m.E. in der Verfassung der Grundkonflikt zwischen "Gesinnungsethik" und "Verantwortungsethik" widerspiegeln. Zum Beispiel folgendermaßen:

"Im Wissen um die Achtung vor dem Leben und der körperlichen Unversehrtheit ist die Tötung eines Menschen unter allen Umständen verwerflich. Vor allem anderen ist die gewaltfreie Konfliktlösung zu suchen. Zur Abwehr bevorstehender Tötungen kann
-wenn alle anderen Mitteln nach allem Dafürhalten ausscheiden- die Tötung von Menschen eine bitterste Notwendigkeit sein. Das Erfordernis der Tat hebt die ethische Beurteilung nicht auf."




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