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Braucht die EU eine Verfassung?


06.03.2007 - 10.09 Uhr

Der EU-Bürger braucht auch eine EU-Verfassung !

AusBrüssel (Pseudonym)

Die Verträge, die der Europäischen Union zugrunde liegen, haben den europäischen Bürger geschaffen. Sie legen auch die Rechte und Pflichten des Unionsbürger fest.

Wenn ich aber damit Bürger der Europäischen Union bin, und jeder Bürger eines EU-Mitgliedstaates darf sich solcher nennen, dann erwarte ich auch, daß die staatliche, öffentliche Institution, welche mir diese Rechte und Pflichten verleiht, eine echte Verfassung besitzt, die dem Unionsbürger eben auch, seitens der Union, alle Menschenrechte garantiert.

Aus diesem Grunde ist es wichtig, daß die EU eine ordentliche Verfassung erhält. Ob dies nun in Form eines Vetrages, wie vorgesehen, oder in Form einer echten Konstitution geschieht, ist eher akademische Debatte.

Wichtig für diese Verfassung ist, daß sie den Bürgern der EU alle Rechte aus der Menschenrechtskonvention und den EU-Verträgen garantiert, und daß der Bürger notfalls diese Rechte beim Europäischen Gerichtshof einklagen kann, besonders dann, wenn nationale Behörden oder Institutionen eines EU-Mitgliedstaates solche Rechte mißachten.

Zum anderen muß eine solche Verfassung auch praktische und durchführbare Regeln für das Zusammenspiel von Europäischem Parlament, der Europäischen Kommission und dem Ministerrat der EU schaffen, da die heutigen Verfahren angesichts der vielen Mitgliederstaaten und der komplizierten Abstimmungsprozeduren ein ordentliches Management der Union verhindern.

Und damit dies alles für die Bürger der Union durchschaubar wird, müssen Medien und Politiker auf allen Ebenen ständig und ausführlich über die Bürgerrechte und Europa informieren. Dies wurde bisher, vor allem auch in Deutschland, sträflich vernachlässigt.
Fragen Sie einmal auf der Straße in Köln oder München, wer weiß, daß er schon Bürger der EU ist und welche Rechte er daraus hat. Die Medien haben dies bisher nicht vermittelt.




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