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Wen schützt die EU - Märkte oder Menschen?


09.03.2007 - 21.14 Uhr

Europäische Kommission im Widerspruch zu deutschem Verfassungsrecht

kurt12 (Pseudonym)

Das deutsche Verfassungsrecht verpflichtet jede deutsche Regierung. Deutschland ist ein sozailer Rechtsstaat.
Unser ehrenwertes Bundesverfassungsgericht hat immer wieder entschieden, daß unser Verfassungsrecht über dem Recht der EU steht, u. a. bei der Entscheidung über die Abschaffung unserer Währungssouveränität. Diese ist keineswegs endgültig, wie das BVG seinerzeit zutreffend festgestellt hat. Bundesregierung und Bundestag könnten jederzeit wieder von der Einführung des Euro abrücken. Unter bestimmten vom Gericht festgestellten Umständen wären diese dazu sogar verpflcihtet.
Der von der Kommission mit ihren Richtlienien verfolgt, neoliberale steht nicht im Einklang mit unseren verfassungsrechtlichen Grundsätzen. Die jeweiligen Bundesregierungen dürften Richtlinien, welchen sich nicht im Einklang mit unseren verfassungsrechtlichen Grundsätzen befinden, deshalb nicht folgen. Das betrifft z. B. den öffentlichen Nahverkehr.
Problem: Zu einer Klage vor dem BVG bedarf es der Aktivlegitimation. Diese ist derart restriktiv gestaltet, daßeinzelne Bürger nicht gegen die Bundesregierung vorgehen können, um diese durch das Gericht zu verfassungskonformem Handeln anhalten zu lassen. Und die Abgeordneten der Oppositionsparteien, die aktivlegitimiert wären, jammern vor sich hin, werden aber nicht tätig.




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