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2. Runde: Braucht die EU eine Verfassung?


17.06.2007 - 18.52 Uhr

So was!

DerBär (Pseudonym)

Sie meinen: "Das Mindesmaß an Gemeinsamkeiten, ohne welches ein wie auch immer zu qualifizierendes politisches Gebilde nicht auskommt, es ist schlechterdings nicht existent," Immerhin hat es ausgereicht, um die Grenzen zwischen den Staaten niederzureißen, eine Freihandelszone zu gründen, eine gemeinsame Währung und Zentralbank zu errichten, ein Europäisches Parlament zu wählen, einen Europäischen Gerichtshof zu errichten...

"Das Mindestmaß wird nicht durch das hergestellt, was sich die "Obereuropäer" im EP sehnlichst herbeiwünschen, Übertragung von Entscheidungsbefugnissen über die Völker der Mitgliedsstaaten und die Kompetenz, über das Ausgeben von deren vielem Steuergeld." Es ist nicht so, dass die "Obereuropäer" (Europäische Kommission?) über die Völker der Mitgliedsstaaten entscheidet. Die Verordnungen und Richtlinien der Union werden durch die Mitgliedsstaaten selbst - repräsentiert im Ministerrat - und durch das Europäische Parlament - gewählt durch die EU-Bürger - erlassen. Das ist einfach ein falsches Bild der EU.

"Entscheidungsbefugnisse gehören wieder ausschließlich dort hin, wo Probleme zu lösen sind." Das ist eine sinnvolles These. Es gibt nunmal Gebiete, die wir national gar nicht mehr lösen können. Die Globalisierung der Wirtschaft erfordert eine Union, damit Europa weltweit seine Interessen wirksamt vertreten kann. Ein gemeinsamer Markt und eine gemeinsame Währung erfordert vielerlei gemeinsame Regeln, sonst funktioniert der Markt einfach nicht. Die Sicherung der Grenzen der Union kann auch nur noch gemeinschaftlich geregelt werden, jetzt, wo es keine Grenzen zwischen den Staaten gibt.... Die Verlagerung aller Kompetenzen zurück zu den Mitgliedsstaaten wäre verhängnisvoll.

"Falls jemand meinen sollte, das EP unbedingt erhalten zu sollen, obwohl nur deren Mitgliedglieder von ihrer eigenen Wichtigkeit überzeugt sind, möge er das tun, denen aber die Finanzen beschneiden." Ja, das Europäische Parlament sollte auf jeden Fall erhalten werden. Es ist die einzige Institution, die durch direkte Wahl legitimiert ist. Das Europäische Parlament kontrolliert die Komission und verabschiedet den Haushalt. Sowohl das Parlament als auch der Rat müssen in der Regel einem Gesetzesvorschlag zustimmen, damit er verabschiedet werden kann. Das Europäische Parlament muss der Benennung der Kommissionsmitglieder zustimmen und kann, allerdings nur mit 2/3-Mehrheit, einen Rücktritt der Kommission durch ein Misstrauensvotum erzwingen. Das Europäische Parlament ist längst kein zahnloser Tiger mehr.

Gruß

DerBär




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