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2. Runde: Braucht die EU eine Verfassung?


21.06.2007 - 00.17 Uhr

Antwort auf "Voruteile, Vorurteile ..."

el_crocodilo (Pseudonym)

Die aufgeworfenen Fragen, sind zum Teil schon in meinem heutigen Kommentar "Gemeinsames Interesse reicht eben nicht" beantwortet worden.

Unter Eurokraten verstehe ich die Kommission, den EU-Staatsapparat in Brüssel und Straßburg, aber auch die hierzulande tätigen Politiker, sobald sie jenseits der ureigenen Interessen ihrer Völker handeln.

Die Mehrheit der Euroüpäer ist wohl nur deshalb für die Verfassung, weil sie sich durch uns sanieren können. Die osteuropäischen Staaten wären doch niemals der EU beigetreten, wenn sie wirtschaftlich stärker gewesen wären, als die bisherigen EU-Mitglieder. Hier spielt eine "Zusammengehörigkeit" überhaupt keine Rolle, sondern nur das Geld. Wehe aber, wenn das einmal ausgeht!

Mit der Festlegung sozialer Mindeststandards meine ich europaweite Mindestlöhne und Arbeitsregeln. Letztere existieren schon im Rahmen des Entsendegesetzes. Mag dieses Gesetz auch ein deutsches sein, so muss es jedoch dem EU-Recht entsprechen. Sollte für weitere Rahmenvereinbarungen eine Volksabstimmung nötig sein (wovon ich nicht ausgehe), dann soll man sie eben abhalten.

Für die Durchführung von Plebisziten wäre eine Reform des Grundgesetzes absolut ausreichend. Es genügt völlig, wenn nach den nationalen Regeln eines jeden Staates, die Völker in Volksabstimmungen entscheiden.




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