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Braucht die EU eine Verfassung?


04.01.2007 - 10.30 Uhr

Referendum zur EU-Verfassung

Gerd-Heinrich Dr.Kemper

Der Ausschluss eines Referendums zur EU-Verfassung in Deutschland entspricht der hiesigen Verfassungslage. Mit gutem Grund haben die Väter des Grundgesetzes auf die Möglichkeit von Volksabstimmungen bis auf wenige Ausnahmen verzichtet, weil in der Weimarer Republik Volksabstimmungen häufig durch emotionale, weniger durch sachliche Gründe entschieden wurden. Auch bei dem Nein der Franzosen zur EU-Verfassung stellt sich die Frage, ob hier wirklich Mängel der EU-Verfassung oder eher andere Motive, z.B. Ablehnung der Politik Chiracs oder Ablehnung von Beitrittsverhandlungen mit der Türkei eine Rolle spielten.




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