www.dradio.de

Braucht die EU eine Verfassung?


10.01.2007 - 01.02 Uhr

Pro und Kontra

bürger-herold (Pseudonym)

Wenn ich mir die beiden Ausführungen von Köppel und Fritz-Vannahme durchlese, dann müsste ich im Prinzip beiden zustimmen - oder, je nach Betrachtung, beides ablehnen.

Vergleichen wir kurz: Wenn ich die Schweizer Verfassung (sie stammt übrigens aus den USA) mit dem EU-Werk vergleiche, so ist erstere weitaus verständlicher und überschaubarer als jenes Werk der EU. Letzteres ist für mich der Grund, zunächst abzulehnen. D. h., die europäischen Kraftmeier müssen schleunigst über die Bücher.

Als Schweizer und EU-D-Bürger (das gibt es) kann ich weder den Text noch die Vorgehensweise der EU durchgehen lassen. Man kann zwar, wie Köppel erwähnt, den fehlenden Staat ins Felde führen, um abzulehnen. Für mich zählt jedoch etwas anderes: Solange die EU-Verfassung ein Gebilde einer EU-Pseudoregierung ist, kann ich nicht zustimmen.

Eine Verfassung gehört dem Volk - das Volk stimmt zu oder lehnt ab. Es geht nicht an, dass eine Verfassung, wie in Deutschland, en passant durchgewunken wird. Es darf in meinen Augen keine Regierungsverfassung geben, an der dann nach Belieben herumgeschraubt wird. So lange dies nicht bereinigt ist, muss ich ablehnen.

Nach positiver Klärung (Textvereinfachung) entscheidet das Volk - auch bei späteren Änderungen. Für mich ist dann eine Annahme problemlos möglich. Zwar gibt es (noch) kein europäisches Volk, aber wesentlich ist doch, dass die Mehrheit der europäischen Völker (D, F, GB usw.) zustimmt. Was ich fordere ist natürlich für die EU eine Zwickmühle. Gibt es keine Mehrheit, dann gibt es keine Verfassung. Oder umgekehrt.




Wenn Sie Verstöße gegen unsere Regeln feststellen, informieren Sie bitte die Forenadministration per E-Mail.

© 2007 Deutschlandradio