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Braucht die EU eine Verfassung?


22.04.2007 - 21.23 Uhr

Einklagbare Grundrechte

leser1 (Pseudonym)

Ein sehr pessimistischer Kommentar, Herr Waskow! Ich bin nicht ganz so pessimistisch: Eine klare Verfassung mit Gewaltenteilung (das Parlament, nicht die Kommission, muss die legislative Vollmacht haben) ; unabhaengige Iudikative, mit Kompetenzgerichtsbarkeit ; einklagbare Grundrechte, auch und gerade sozialer Natur : Damit ist schon viel gewonnen! Natürlich nicht alles : Wie anders will man der geballten Wirtschaftmacht - Sie nennen es Kapitalismus und USA , ich nenne es einfach Wirtschaftsmacht - auch nur entfernt Paroli bieten ? Und dem Parteifilz ? Beides muss man, da haben Sie recht! Das ist zugegebenermaßen ein Generationenproblem. Aber nicht von vornherein aufgeben! Wir sind nicht die Minderheit, im Gegenteil! Und z.B. die Beseitigung der angeblichen "Erbfeindschaft" zwischen Frankreich und Deutschland ist ja auch gelungen, nicht durch Pessimismus.




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