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03.03.2007 - 17.19 Uhr

Re: Bemerkungen und Antwort

Diemo Schaller

Hallo Chandler,

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besorgen Sie sich bitte den sogenannten "Güttlererlass" des Hessischen Verkehrsministeriums.
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Auf die Schnelle konnte ich diesen noch nicht finden. Ich suche aber weiter und werde auf der Website des hessischen Ministeriums für Verkehr vorbeisehen.


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Dieser Erlass beruht auf den Ausführungen eines KCM Gutachtens zum Thema "Rechtliche Rahmenbedingungen des ÖPNV". Dieses wiederum beruft sich vermeindlich auf die aktuelle EU-Gesetzgebung.
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Ich beziehe mich nachfolgend direkt auf den REchtsetzungsakt der EU bzw. auf eine Anmerkung von

ver.di zu einem Antrag der SPD-LTF im hessischen LAndtag
(http://www.verdi-hessen.de/upload/m42b8353b36517_verweis1.pdf)

sowie dem Fachportal Nahverkehr NRW
(http://www.fachportal.nahverkehr.nrw.de/org_lprogramm/wettbew/wettbew_druck.asp)

und die von Ihnen genannte Studie von kcm
(http://www.unterrichtsgarantieplus.hessen.de
/irj/servlet/prt/portal/prtroot/slimp.CMReader/HMWVL/HMWVL_Internet/
med/1af/1af642e4-1999-701e-76cd-3b5005ae75d5,22222222-2222-2222-2222-222222222222,true.pdf)


Wenn ich das nun richtig beurteile, geht es um die Frage, ob nach der VO 1191/69 alle LEistungen ausgeschrieben werden müssen, oder ob es Teilbereichsausnahmen gibt.
Es gibt Gutachten die letzteres einräumen und Gegengutachten die dies verneinen.

Wie auch immer, werden zentrale Thesen kritisiert, u.a. die finanziellen Einsparungen. Das ist auch richtig: Die Ausschreibungsquote ist schon hoch und Ausschreibungen kosten Geld (http://www.bdo-online.de/cms/front_content.php?client=1&lang=1&idcat=3138&idart=9237&m=&s=&extranet=)



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Hierin wird gefordert, dass die Organisation des ÖPNV durch Behörden zu erfolgen hat. Die Unternehmen können sich auf ausgeschriebene Linien bewerben.
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Es wird von Unternehmen gesprochen, die nur im ÖPNV tätig sind und eine Aufgabe der Daseinsvorsorge vollziehen.


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Das hat bisher leider zu Löhnen im Verkehrsgewerbe von nur noch 7,70 € brutto pro Stunde geführt.
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Die Ausschreibung als solche führt nich zu Lohnsenkungen, schließlich muss der Anbieter das Angebot akzeptieren.
In der Vergabeordnung ist aber auf "Wirtschaftlichkeit" abgestellt, was letztlich natürlich auf die Löhne zielt.


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Aufgrund der heutigen Arbeitsmarktsituation ist dies vermutlich noch nicht der Tiefststand. Möchten Sie als verantwortlich arbeitender Mensch von ca. 1.300 € brutto im Monat leben?
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Nein, sicher nicht. Die Frage ist nur wohin das Geld fließt, schließlich verschwindet die Produktivität der Mitarbeiter nicht von heute auf morgen, egal wer die Leistung erbringt muss auch ein gewisses Niveau erbracht werden.


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Ihre Äußerung zu dem Punkt "viel Verkehr zu wenig Kosten" hört sich nach dem "Mini-Max-Prinzip" an. Maximaler Nutzen bei minimalen Kosten - das ist betriebswirtschaftlich nicht möglich. Es kann nur jeweils ein Ziel maximiert werden.
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In der Tat gibt es in der Makroökonomie das Minimal- und das Maximalprinzip. Es gibt aber auch das MPL, Grenznutzen etc.
Steigen die umgeschlagenen Verkehrsmengen, so sollten theoretisch die Durchschnittspreise sinken und so wieder die Umschläge wachsen.



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Heute verfügen die Unternehmen über umfassende Kompetenz im ÖPNV; neben der Verkehrsleistung auch über die Planung bis zum Marketing. Dieses geht zukünftig verloren, wenn das hessische Modell Schule macht.
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Hessische Unternehmen können sich doch auf europaweite Ausschreibungen bewerben?
Außerdem kann der Ausschreibende gewisse Vorgaben machen, die lokale Unternehmen zumindest prädestinieren.

Mit freundlichen Grüßen

Diemo Schaller




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