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Wen schützt die EU - Märkte oder Menschen?


19.03.2007 - 13.32 Uhr

Re

Diemo Schaller

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Das deutsche Verfassungsrecht verpflichtet jede deutsche Regierung. Deutschland ist ein sozailer Rechtsstaat.
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Vergessen Sie das Rechtsstaats- und Republiksprinzip nicht.


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Unser ehrenwertes Bundesverfassungsgericht
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Warum sollte es ehrenwerter sein, als andere Gerichte? Verfassungsrichter sind auch nur Menschen.

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hat immer wieder entschieden, daß unser Verfassungsrecht über dem Recht der EU steht, u. a. bei der Entscheidung über die Abschaffung unserer Währungssouveränität. Diese ist keineswegs endgültig, wie das BVG seinerzeit zutreffend festgestellt hat. Bundesregierung und Bundestag könnten jederzeit wieder von der Einführung des Euro abrücken.
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Ist das in einem freien Zusammenschluss souveräner Staaten nicht auch implizit?

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Unter bestimmten vom Gericht festgestellten Umständen wären diese dazu sogar verpflcihtet.
Der von der Kommission mit ihren Richtlienien verfolgt, neoliberale steht nicht im Einklang mit unseren verfassungsrechtlichen Grundsätzen.
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Bitte nicht wieder das Totschlagwort "neoliberal". Vorallem so undifferenziert und wenig detailliert.


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Die jeweiligen Bundesregierungen dürften Richtlinien, welchen sich nicht im Einklang mit unseren verfassungsrechtlichen Grundsätzen befinden, deshalb nicht folgen. Das betrifft z. B. den öffentlichen Nahverkehr.
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Ihnen ist aber schon klar, dass die EK in den allerwenigsten Fällen Richtlinien beschließt/beschließen wird, die gegen mitgliedsstaatliches Verfassungsrecht verstoßen?
Und wie soll sie das immer wissen? Rechtsgutachten des BMI rechen nicht immer hin, ab und an setzen Verfassungsrichter auch einen bewussten Kontrapunkt. Sowas ist allgemein nur schwer vorauszusehen. Das im Nachhin überheblich zu kritisieren ist schon bar der Realität.


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Problem: Zu einer Klage vor dem BVG bedarf es der Aktivlegitimation. Diese ist derart restriktiv gestaltet, daßeinzelne Bürger nicht gegen die Bundesregierung vorgehen können, um diese durch das Gericht zu verfassungskonformem Handeln anhalten zu lassen.
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Prinzipiell können Sie klagen, wenn Sie sich in Ihren durch die Verfassung der BRD gegebenen Grundrechte verletzt sehen.
So z.B. beim Luftsicherheitsgesetz geschehen.


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Und die Abgeordneten der Oppositionsparteien, die aktivlegitimiert wären, jammern vor sich hin, werden aber nicht tätig.
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Dazu gibt es auch beredte Gegenbeispiele (z.B. europäischer Haftbefehl).
Wenn auch nur der Hauch einer Möglichkeit einer Chance zu einem Gewinn gegen die BReg gegeben ist, ist den Oppositionsparteien aus machtstrategischer Sicht eine Klage jederzeit anzuraten (siehe z.B. zuletzt Tornado-Klage Afghanistan).

Mit freundlichen Grüßen

Diemo Schaller




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