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Mehr Macht für Brüssel?


14.03.2007 - 18.28 Uhr

Gewissensentscheidungen durch Abgeordnete?

kurt12 (Pseudonym)

Es mag sein, daß sich unter unseren Abgeordneten ganz vereinzelt auch solche befinden, die nicht nur ein Gewissen haben, sondern diesem Gewissen gelegentlich auch mal folgen.

Sie mögen an der BT-Drucksache 16/3265 vom 2.11.2006 entscheiden, ob ich das richtig sehe. Bei der geht es um die Festsetzung des sogenannten "sächlichen Existenzminimums". Das ist der Betrag, ab dem Einkommensteuer zu zahlen ist. Den setzt die Bundesregierung fest. Frau Dr. Merkel hat diesen Betrag ab dem 1.1.2008 von dürftigen 7.356 Euro (BT-Drucksache 15/2462) auf 7.140 senken lassen. Dürftig deshalb, weil ich mir gar nicht vorstellen kann, wie sich jemand mit so wenig Geld ein ganzes langes Jahr irgendwie durchschlägt. Denken Sie nicht etwa, daß jemand, der so wenig Einkommen hat, Wohngeld oder andere Sozialleistungen erhält. Der Betrag ist so festgesetzt, daß ein derartiger Anspruch nicht entsteht.

Zur Erinnerung: Frau Dr. Merkel hatte die Mehrwertsteuer von 16 auf 19 % erhöhen lassen. Die Mehrwertsteuer ist eine Steuer, welche ganz besonders ungerecht ist. Diese Steuer belastet die Bezieher kleiner Einkommen und Familien ganz besonders nachteilig.

Mir ist nicht bekannt geworden, daß sich auch nur ein einziger Abgeordneter der Regierungsfraktionen von seinem Gewissen genötigt gefühlt hatte, seine Stimme für die Bezieher kleiner Einkommen zu erheben, gegen die Absenkung des sächlichen Existenzminimums zu erheben.

So viel zu Gewissensentscheidungen.




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