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2. Runde: Braucht die EU eine Verfassung?


17.06.2007 - 17.37 Uhr

Köppel Einsichten

kurt12 (Pseudonym)

Sofern man die europäischen Realitäten unvoreingenommen zur Kenntnis nimmt, wird einem schlechterdings nichts einfallen, mit dem man diesen substanziell widersprechen könnte. Das Mindesmaß an Gemeinsamkeiten, ohne welches ein wie auch immer zu qualifizierendes politisches Gebilde nicht auskommt, es ist schlechterdings nicht existent, wenn man mal von der Einigkeit aller anderen Mitglieder absieht, daß die deutschen Steuerzahler für alles und jedes aufzukommen haben. Das Mindestmaß wird nicht durch das hergestellt, was sich die "Obereuropäer" im EP sehnlichst herbeiwünschen, Übertragung von Entscheidungsbefugnissen über die Völker der Mitgliedsstaaten und die Kompetenz, über das Ausgeben von deren vielem Steuergeld. Das Gegenteil wäre sinnvoll. Entscheidungsbefugnisse gehören wieder ausschließlich dort hin, wo Probleme zu lösen sind. Das wäre mit dem schönen Vorteil verbunden, daß die Brüsseler Bürokratie kräftig ausgelichtet und riesigen Summen eingespart werden könnte.
Falls überhaupt eine Ergänzung zu den nationalen Verfassungen auf europäischer Ebene erforderlich sein sollte, hätte sich diese ausschließlich auf die Kompetenzen des Rates und des EP zu beziehen, und zwar in restriktivster Weise. Falls jemand meinen sollte, das EP unbedingt erhalten zu sollen, obwohl nur deren Mitgliedglieder von ihrer eigenen Wichtigkeit überzeugt sind, möge er das tun, denen aber die Finanzen beschneiden.




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